Zu unseren besonderen Aufgaben im Firmen- und Gesellschaftsrecht zählen wir insbesondere:


  • Firmen- und Gesellschaftsgründung,
  • Beteiligungserwerb- und Veräußerung,
  • Gesellschaftsbeteiligungen,
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gesellschafterwechsel


Dies sowohl


  • im Hinblick auf das Innenverhältnis der Gesellschafter und Gesellschafterinnen,
  • als auch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Einzelfirmen sowie
  • im Hinblick auf arbeitsrechtlich sinnvollen Gestaltungen zwischen den Vertragspartnern.
 
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