Zu unseren Aufgabengebieten im Mietrecht zählen wir insbesondere:
- Erstellung/Überprüfung von Mietverträgen im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
 - Kündigung von Mietverhältnissen
 - Schönheitsreparaturen
 - Nebenkostenabrechnung
 - Mietminderung
 - Mieterhöhung
 - Vertretung von Wohnungseigentumsgesellschaften oder Hausverwaltungen bei der Installation von Verwaltungsverträgen, bei der Lösung von Problemen, bei der Betreuung und Vorbereitung von Hauseigentümerversammlungen sowohl auf Hausverwalterseite, als auch
auf Eigentümerseite