"Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben."
(Aristoteles)


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Das Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei konzentriert sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten auf die Bereiche Ehe- und Familienrecht, Kindschaftsrecht, Unterhalts- und Sorgerecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie des Gesellschaftsrechts.



Unser Fokus liegt dabei nicht nur auf der Beratung und außergerichtlichen Vertretung mit dem Ziel, aktuelle Problemlagen zu beheben. Wir vertreten unsere Mandanten ebenso in allen rechtlichen Situationen vor Gericht. Besonders wichtig ist uns eine konfliktvermeidende, konfliktlösende und dialogorientierte Beratung und Vertretung, sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen.

Ein weiterer wesentlicher Teil unserer Arbeit besteht in der vorsorglichen Rechtsbetreuung, insbesondere der Entwicklung und Prüfung von Verträgen in sämtlichen zivilrechtlichen Bereichen.

Bei der Beratung und Betreuung unserer Mandanten fügen wir die Details der uns gegebenen Informationen so zusammen, dass wir zunächst ein Ziel definieren können. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Dank unserer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung vor Gericht sind wir in der Lage, diese regelmäßig zugunsten unserer Mandanten einzusetzen. So können wir den Weg zur Erreichung der Ziele oder zur Lösung der Probleme erfolgreich mit Ihnen gemeinsam beschreiten.

 
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