Miet- und Wohnungseigentumsrecht  | Kanzlei Exner

Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen. Als Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden wir den für Sie jeweils tragfähigen Weg.

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Fragen rund um Wohnraum, Gewerberäume und Wohnungseigentum. Dabei ist uns eine klare, gut nachvollziehbare Einordnung der Rechtslage wichtig, ebenso wie eine realistische Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Risiken.

Schwerpunkte 

▪ Wohnraummietrecht

Beratung bei Mietmängeln (z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, Heizung, Lärm), Fragen zur Mietminderung, Kündigungen von Mietverhältnissen, Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen sowie Kautions- und Schönheitsreparaturstreitigkeiten.

▪ Gewerbemietrecht

Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, Fragen zur Schriftform, Mietzweck und Konkurrenzschutz, Mietzinsanpassungen, Untervermietung und Beendigung gewerblicher Mietverhältnisse.

▪ Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen in sämtlichen Fragen des WEG-Rechts. Schwerpunkte sind insbesondere die Anfechtung von Beschlüssen, Hausgeldabrechnungen, vorgreifende Beratung vor Eigentümerversammlungen, die rechtliche Begleitung von Verwaltungen und die Forderungsbeitreibung innerhalb der Gemeinschaft.

Häufige Fragen

Was sollte ich tun, wenn in der Wohnung Mängel auftreten (z.B. Schimmel, Heizungsausfall)?

Mängel sollten zunächst dokumentiert und der Vermieterin oder dem Vermieter schriftlich angezeigt werden, verbunden mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Ob und in welchem Umfang eine Mietminderung möglich ist, hängt von Art und Umfang des Mangels ab. Dies sollte rechtlich geprüft werden.

Was ist bei einer Kündigung der Wohnung zu beachten?

Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen müssen schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen sowie – bei Vermieterseite – gesetzliche Kündigungsgründe beachten. Ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht, hängt unter anderem von der Dauer des Mietverhältnisses und den persönlichen Umständen der Mieterin oder des Mieters ab. Eine rechtliche Prüfung der Kündigung und möglicher Widerspruchsrechte ist daher sinnvoll.

Lohnt sich ein Mietrechtschutz?

Ein Mietrechtschutz kann sich insbesondere bei längerfristigen Mietverhältnissen als Absicherung für Streitigkeiten über Mängel, Kündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen anbieten. In solchen Fällen übernimmt sie in der Regel die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten), nicht aber die eigentlichen Zahlungsansprüche aus dem Mietverhältnis.

Wie gehe ich mit der Betriebskostenabrechnung um?

Betriebskostenabrechnungen sollten auf Umlagefähigkeit der Positionen, den Verteilerschlüssel und die Einhaltung von Fristen geprüft werden. Innerhalb einer bestimmten Frist können Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung etwaiger Erstattungsansprüche.

Was kann ich tun, wenn ich mit Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden bin?

Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung können unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich angefochten werden. Dabei sind Fristen und formale Anforderungen zu beachten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.

Welche Besonderheiten gelten im Gewerbemietrecht?

Im Gewerbemietrecht sind viele Regelungen im Vergleich zum Wohnraummietrecht vertraglich freier gestaltbar. Besonderes Augenmerk ist etwa auf Schriftform, Mietzweck, Konkurrenzschutz und Mietzinsanpassung zu legen. Wir prüfen für Sie Gewerbemietverträge, erläutern die rechtlichen Folgen und unterstützen bei Verhandlungen.

Ihr Weg zu uns für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wenn Sie eine Frage zum Miet- oder Wohnungseigentumsrecht haben oder eine Angelegenheit – etwa Mängel in der Wohnung, eine Kündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder Fragen zur Wohnungseigentümergemeinschaft – besprechen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.


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