Verkehrsrecht in Regensburg | Kanzlei Exner
Schwerpunkte im Verkehrsrecht
Einordnung der Haftungslage, Kommunikation mit Haftpflichtversicherungen, Durchsetzung von Ansprüchen auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung und Schmerzensgeld.
Beratung zu Bußgeldbescheiden, Prüfung von Messungen und Verfahrensfragen, Einspruch gegen Bußgelder sowie Vertretung in Verfahren, in denen Punkte oder Fahrverbot drohen.
Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Begleitung bei Fragen des Führerscheinentzugs und der Wiedererteilung.
Häufige Fragen
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der konkreten Konstellation, der Beweislage und den drohenden Folgen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) ab. Zuvor sollten insbesondere Messverfahren und Verfahrensabläufe geprüft werden.
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum. Ob und in welchem Rahmen Alternativen – etwa eine Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld oder eine besondere Härtefallprüfung – in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Sie kann sich insbesondere für Personen lohnen, die regelmäßig und viel am Straßenverkehr teilnehmen und im Streitfall eigene Ansprüche oder ihre Verteidigung in Bußgeld- und Führerscheinverfahren rechtlich absichern möchten. Die Versicherung übernimmt typischerweise Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, nicht jedoch Bußgelder oder Geldstrafen.
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