Familien- und Erbrecht in Regensburg | Kanzlei Exner
Beratung und Vertretung im Familienrecht und Erbrecht – von Trennung und Scheidung über Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht bis zur Gestaltung von Testamenten und der Abwicklung von Nachlässen.
Schwerpunkte im Familienrecht
Wir beraten Sie zu den rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, insbesondere zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Auch begleiten wir Scheidungsverfahren und stimmen die erforderlichen Schritte ab.
Hierunter fällt die Prüfung von Unterhaltsansprüchen und -pflichten, etwa Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Wir ermitteln für Sie die unterhaltsrelevanten Einkünfte und beraten zu Höhe und Dauer von Unterhaltsansprüchen.
Dies erfasst die Beratung zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit gemeinsamen Kindern, insbesondere zur Ausgestaltung von Umgangsregelungen.
Schwerpunkte im Erbrecht
Wir beraten zur rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Auch umfasst dies die Einordnung der gesetzlichen Erbfolge wie auch Gestaltungsmöglichkeiten, um die Vermögensnachfolge Ihren Vorstellungen entsprechend zu regeln.
Prüfung von Pflichtteilsansprüchen und deren Durchsetzung oder Abwehr sowie Beratung im Zusammenhang mit Enterbung und Pflichtteilsreduzierung. Klärung von Auskunfts- und Wertermittlungsfragen.
Begleitung bei der Abwicklung von Nachlässen, der Auseinandersetzung zwischen Miterbinnen und Miterben und der Klärung von Fragen zu Nachlassverbindlichkeiten, Ausschlagung und Haftung.
Häufige Fragen
Die Höhe des Unterhalts hängt von den Einkommensverhältnissen, den Bedürfnissen des unterhaltsberechtigten Kindes oder Ehegatten und weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Zur Berechnung werden regelmäßig Leitlinien der Oberlandesgerichte herangezogen. Eine konkrete Berechnung sollte auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte erfolgen.
Ein Testament muss klar formuliert und formwirksam errichtet werden. Neben der Benennung von Erbinnen und Erben sind Regelungen zu Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und ggf. Testamentsvollstreckung zu bedenken. Wir beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten und typischen Konfliktpunkten, um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen – etwa Kindern oder Ehegatten – einen Mindestanspruch am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht oder nur eingeschränkt bedacht sind. Ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht, hängt von der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Gestaltung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ihr Weg zu uns im Familien- und Erbrecht
Wenn Sie eine familien- oder erbrechtliche Frage haben – etwa zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- undUmgangsrecht, Testamentgestaltung oder Nachlassabwicklung – können Sie uns gerne kontaktieren.