Zu unseren Aufgabengebieten im Strafrecht zählen wir insbesondere die wirkungsvolle, aber auch zielorientierte und  realistische Beratung und Vertretung der Mandanten und Mandantinnen im Falle strafrechtlicher Probleme, zum Beispiel bei:
- Vergehen der Körperverletzung,
 - wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Vergehen,
 - ordnungswidrigkeitsrechtlich sowie strafrechtlich relevanten Problemstellungen im Straßenverkehr (beispielsweise: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer),
 
- Vermögens- und Eigentumsdelikte