Arbeitsrecht in Regensburg | Kanzlei Exner

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber – von der
Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
und Arbeitgebern. Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten– von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin
zur Beendigung. Wir vertreten Sie hierbei außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Kündigung und Aufhebungsvertrag
Prüfung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Hinweis auf Fristen, Vertretung in
Kündigungsschutzverfahren sowie rechtliche Bewertung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Arbeitsverträge
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, z.B. zu Tätigkeit, Vergütung, Befristung, Ausschlussfristen,
Nebentätigkeiten und Wettbewerbsabreden.

Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis
Einordnung von Abmahnungen, Fragen zu Arbeitsleistung und Verhalten, Vergütung (Überstunden,
Sonderzahlungen), Urlaub und Arbeitszeugnis.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt nach Zugang einer Kündigung?
In der Regel muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim
Arbeitsgericht erhoben werden. Innerhalb dieser Frist sollte die Kündigung rechtlich geprüft und über das weitere
Vorgehen entschieden werden.

Habe ich Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis
länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt
sind. In kleineren Betrieben und während der ersten sechs Monate greift dieser Schutz nicht, es können aber
Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) und Diskriminierungsschutz nach dem
AGG bestehen.

Brauche ich immer eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht in jedem Fall. Ob eine Abfindung in Betracht kommt und in
welcher Höhe, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und der Verhandlungsposition im konkreten Fall ab.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Aufhebungsverträge haben regelmäßig weitreichende Folgen, auch für Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Eine
vorherige rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll, um Inhalt und Folgen des Aufhebungsvertrags zu klären und die
Gestaltungsmöglichkeiten – etwa zur Vermeidung einer Sperrzeit – zu nutzen.

Ihr Weg zu uns im Arbeitsrecht

Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Frage haben oder z.B. eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, einen neuenArbeitsvertrag oder Konflikte in Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis besprechen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

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